Frauenhaus Murnau

Hilfe und Beratung in Fällen Häuslicher Gewalt für betroffene Frauen

Das Frauenhaus in Murnau ist vorübergehende Zufluchtstätte für Frauen und deren Kinder, die akuten und/oder körperlichen, seelischen und sexuellen Misshandlungen ausgesetzt oder davon bedroht sind. 

Unseren Flyer zum Download finden Sie hier.

Online-Beratungsstelle Frauenhaus Murnau

Sie können einen Termin zur Unterstützung und Beratung bei häuslicher Gewalt über die Onlineberatung des Frauenhaus Murnau hier ausmachen (bitte Link klicken)

Onlineberatung – Frauenhaus Murnau

Hier finden Sie die uns am häufigsten gestellten Fragen*:

Wo finden Sie Hilfe bei häuslicher Gewalt?

Rund-um-die-Uhr-Beratung gibt es unter 08841/5711 für Angehörige, Besorgte und Fachpersonal. Eine ambulante Beratung wird zu den Bürozeiten angeboten.

Einen Termin zur Unterstützung und Beratung bei häuslicher Gewalt können Sie auch über die Onlineberatung des Frauenhauses Murnau verienbaren.

Die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau und Starnberg haben sich dem Frauenhaus Murnau zugeordnet und unterstützen dieses.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen erwachsenen Personen, die eine partnerschaftliche Beziehung zueinander haben oder hatten oder gerade in Trennung leben. Diese Gewalt findet meistens verborgen zu Hause statt. Der Tatort muss aber nicht eine gemeinsame Wohnung sein.

Welche Formen von häuslicher Gewalt gibt es?

Es gibt viele verschiedene Formen von häuslicher Gewalt:

  • Körperliche Gewalt: schubsen, schlagen, treten, würgen
  • Seelische Gewalt: schlecht behandeln, beschimpfen, Angst machen, mit Worten drohen (z.B. die Kinder wegzunehmen, mit einer Waffe drohen, zur Heirat zwingen)
  • Sexuelle Gewalt: anfassen gegen den eigenen Willen, Pornos anschauen müssen, zu Sex zwingen 
  • Ökonomische Gewalt: Finanzielle Abhängigkeit herstellen bzw. aufrechterhalten, keine bzw. ungenügende Geldmittel für den Unterhalt bereitstellen, nicht gewollte finanzielle Verpflichtungen aufzwängen, die Arbeit oder Ausbildung verbieten oder verhindern, die Arbeitskraft ausnutzen, die Verfügungsmacht über finanzielle Mittel missbrauchen
  • Isolieren: einsperren, Telefon wegnehmen, Treffen mit anderen verbieten, Geld wegnehmen oder verbieten zu arbeiten

Was können Sie tun, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind?

Es ist richtig und wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu suchen!

Gewalt hört nicht von alleine auf. Meist wird die Situation schlimmer. Sie können etwas dagegen tun. 

  • Suchen Sie Kontakt zu anderen, wenn Sie häusliche Gewalt erleben! 
  • Berichten Sie einer Freundin, einer vertrauten Person von Ihrer Situation! 
  • Lassen Sie sich beraten! Rufen Sie die Polizei!

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es bei häuslicher Gewalt?

  • Artikel 1 Absatz 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
  • Artikel 2 Absatz 2 GG : „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (…)“ 
  • §§ 223 und 239 StGB: Körperverletzung und Freiheitsberaubung sind strafbare Handlungen
  • §177 StGB: Vergewaltigung ist eine strafbare Handlung auch innerhalb der Ehe
  • § 238 StGB: Nachstellung (Stalking) ist ein Strafdelikt
    Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
  • § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
  • § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
  • § 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
  • § 4 Strafvorschriften

*Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, nehmen Sie einfach direkt Kontakt zu uns auf.

Das internationale Zeichen für von häuslicher Gewalt bedrohte Frauen:

Das Frauenhaus wird aus Mitteln des Bayrischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.