Frauenhaus Murnau

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Grundgesetz, Artikel 2

 

Online-Beratungsstelle Frauenhaus Murnau

Sie können einen Termin zur Unterstützung und Beratung bei häuslicher Gewalt über die Onlineberatung des Frauenhaus Murnau hier ausmachen (bitte Link klicken)

Onlineberatung – Frauenhaus Murnau


Hilfe und Beratung in Fällen Häuslicher Gewalt für betroffene Frauen

Rund-um-die-Uhr-Beratung gibt es unter 08841/5711 für Angehörige, Besorgte und Fachpersonal. Eine ambulante Beratung wird zu den Bürozeiten angeboten.

Die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau und Starnberg haben sich dem Frauenhaus Murnau zugeordnet und unterstützen dieses.

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen erwachsenen Personen, die eine partnerschaftliche Beziehung zueinander haben oder hatten, oder gerade in Trennung leben. Diese Gewalt findet meistens verborgen zu Hause statt, der Tatort muß aber nicht eine gemeinsame Wohnung sein.

    Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt:

    • Körperliche Gewalt: Schubsen, Schlagen, Treten, Würgen. 
    • Seelische Gewalt: Schlecht behandeln, Beschimpfen, Angst machen, mit Worten drohen (z.B. die Kinder wegzunehmen, mit einer Waffe drohen, zur Heirat zwingen.)
    • Sexuelle Gewalt: Anfassen gegen den eigenen Willen, Pornos anschauen müssen, zu Sex zwingen. 
    • Isolieren: Einsperren, Telefon wegnehmen, Treffen mit anderen verbieten, Geld wegnehmen oder verbieten zu arbeiten.

    Es ist richtig und wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu suchen!

    Gewalt hört nicht von alleine auf. Meist wird die Situation schlimmer. Sie können etwas  dagegen tun. 

    • Suchen Sie Kontakt zu anderen, wenn Sie häusliche Gewalt erleben. 
    • Berichten Sie einer Freundin, einer vertrauten Person von Ihrer Situation. 
    • Lassen Sie sich beraten. Rufen Sie die Polizei.

    Rechtliche Grundlagen

    • Artikel 1 Absatz 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
    • Artikel 2 Absatz 2 GG : „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (…)“ 
    • §§ 223 und 239 StGB: Körperverletzung und Freiheitsberaubung sind strafbare Handlungen
    • §177 StGB: Vergewaltigung ist eine strafbare Handlung auch innerhalb der Ehe
    • § 238 StGB: Nachstellung (Stalking) ist ein Strafdelikt
      Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
    • § 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
    • § 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
    • § 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
    • § 4 Strafvorschriften

    Das Frauenhaus wird aus Mitteln des Bayrischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.