„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Grundgesetz, Artikel 2
Sie können einen Termin zur Unterstützung und Beratung bei häuslicher Gewalt über die Onlineberatung des Frauenhaus Murnau hier ausmachen (bitte Link klicken)
Rund-um-die-Uhr-Beratung gibt es unter 08841/5711 für Angehörige, Besorgte und Fachpersonal. Eine ambulante Beratung wird zu den Bürozeiten angeboten.
Die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau und Starnberg haben sich dem Frauenhaus Murnau zugeordnet und unterstützen dieses.
Häusliche Gewalt ist Gewalt zwischen erwachsenen Personen, die eine partnerschaftliche Beziehung zueinander haben oder hatten, oder gerade in Trennung leben. Diese Gewalt findet meistens verborgen zu Hause statt, der Tatort muß aber nicht eine gemeinsame Wohnung sein.
Gewalt hört nicht von alleine auf. Meist wird die Situation schlimmer. Sie können etwas dagegen tun.
Das Frauenhaus wird aus Mitteln des Bayrischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.