Angebot und Konzept unseres Frauenhauses

So unterstützen wir Sie und ihre Kinder in Fällen Häuslicher Gewalt

  • Schutz vor Gewalt, Nachstellungen, Verfolgung und Bedrohung 
  • Beratung und Aufnahme unabhängig von Nationalität, Religion, Einkommen für volljährige Frauen
  • Anonyme und kostenlose Beratung
  • Zu Bürozeiten bieten wir auch ambulante Beratung:
    telefonisch,
    per e-mail
    oder persönlich außerhalb unseres Hauses zum Thema „Häusliche Gewalt“ und Gewaltschutzgesetz.
  • Hilfe und Unterstützung zur Überwindung der Krise 
  • Hilfe bei persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen und medizinischen Problemen.
  • Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft
  • Schnelle Aufnahme rund um die Uhr
  • Weitervermittlung an Fachdienste.
  • Nachbetreuung unserer Klientinnen nach Auszug aus dem Frauenhaus

Basis-Ziele

  • Schutz vor Gewalt
  • Psychosoziale Stabilisierung  und Gesundheit stabilisieren
  • Klärung der Finanzsituation
  • Einleitung und Klärung rechtlicher Schritte: Sorge- und Umgangsrecht, Gewaltschutzgesetz
  • Zukunftsperspektive erarbeiten
  • Neustart ermöglichen

Was ist ein Frauenhaus?

  • Ein Frauenhaus ist eine Schutzeinrichtung und kein Hotel.
  • Unser Haus bietet insgesamt fünf Frauen und deren Kindern Schutz
  • Die Anschrift des Hauses ist geheim. 
  • Die Klientinnen können so lange wie ihre Sicherheit in Gefahr ist hier wohnen.
  • Im Frauenhaus können die Bewohnerinnen zur Ruhe kommen.
  • Die Frauen bekommen Hilfe von den Mitarbeiterinnen und können überlegen, wie es weitergehen soll.
  • Ein Frauenhaus ist eine geschützte Wohnmöglichkeit, die Frauen mit ihren Kindern aufsuchen können, wenn sie häusliche Gewalt erleben. 
  • Ein Frauenhaus ist Tag und Nacht telefonisch erreichbar. 
  • Im Frauenhaus arbeiten nur Frauen. Die Mitarbeiterinnen dürfen von dem, was sie von den Klientinnen erfahren nichts weitererzählen. Für sie gilt die Schweigepflicht.
  • Im Frauenhaus leben die Frauen selbständig. Es ist wie in einer großen Gemeinschaft. 
  • Unsere Beratung ist kostenlos. Je nach Einkommenssituation kann es sein, dass ein geringer Mietanteil entrichtet werden muss 
  • Die Bewohnerinnen müssen mithelfen, z.B. ihren Aufenthaltsort geheim zu halten, für sich und ihre Kinder Verantwortung zu übernehmen, ihr Zimmer und das Haus mit dem Garten sauber zu halten und respektvoll mit den anderen Frauen und Kindern zusammenzuleben. 
  • Im Frauenhaus gelten Regeln zum Gemeinschaftsleben. An diese Regeln müssen sich alle halten.
  • Besuch darf im und am Haus nicht empfangen werden.
  • Wir Mitarbeiterinnen sind für die Frauen und ihre Kinder Ansprechpartnerinnen, die versuchen, gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
  • Frauen, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen, haben Anspruch auf Bürgergeld. Wir unterstützen sie bei der Antragstellung.