Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. Garmisch-Partenkirchen (im Folgenden SkF Ga.-Pa. genannt) genießt hinsichtlich seines sozialen Engagements und seiner professionellen Arbeit einen guten Ruf bei den Zielgruppen, bei Partnern und Behörden sowie bei Spendenden und Unterstützenden. Dabei wurden die Qualitätsstandards hoch angesetzt, um den eigenen Auftrag professionell, transparent und rechtskonform zu erfüllen.
Doch keine Organisation ist vor dem Risiko gefeit, dass etwas falsch läuft und Fehler auftreten. Um dies möglichst zu verhindern, hat der SkF Ga.-Pa. für Hinweisgebende einen vertraulichen Rahmen geschaffen, um Beschwerden und Hinweise auf Verstöße bzw. Fehlverhalten gegen gesetzliche und interne Vorgaben mitteilen zu können.
Diese Richtlinie bezieht sich auf das Verhalten aller für den SkF Ga.-Pa. tätigen Personen, egal ob es sich dabei um in Voll- oder Teilzeit beschäftigte, hauptamtliche Mitarbeitende, geringfügig Beschäftigte, Ehrenamtliche oder ein Praktikum bzw. Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolvierende Personen handelt und unabhängig von ihrem Vertragsverhältnis. Sie alle werden innerhalb dieses Dokuments unter dem Begriff „Mitarbeitende“ zusammengefasst.
Wenn Mitarbeitende oder aber auch Außenstehende eine Beschwerde dieses Inhaltes vorbringen möchten, können gemäß der Whistleblower-Richtlinie der EU zwei unterschiedliche Meldekanäle genutzt werden.
1. Postalisch an folgende Adresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Garmisch-Partenkirchen e.V.
Hinweisgeberschutz
Parkstr. 9
82467 Garmisch-Partenkirchen
2. Per E-Mail an:
hinweisgeberschutz@ skf-garmisch.de
Im SkF Ga.-Pa. sind intern vier Personen für die Prüfung und ggfs. weitere Untersuchung von Hinweisen zuständig. Zugriff auf das entsprechende Mailpostfach haben nur diese vier Personen, die für die Bearbeitung von Hinweisen beauftragt sind.
Um eine Prüfung der Beschwerde vornehmen zu können, sollten die Hinweise möglichst alle relevanten Details der betreffenden Angelegenheit, verfügbare Beweise sowie Angaben dazu, ob die eigene Identität vertraulich bleiben soll, enthalten. Jede Untersuchung findet ohne Ansehen der Beziehung, die eine Person zum SkF Ga-Pa. hat, sowie ohne Ansehen von deren Position oder der Dauer ihres Dienstverhältnisses statt. Es ist auch möglich die Hinweise anonym zu geben, allerdings ist dann deren Prüfung eingeschränkt, da keine Nachfragen möglich sind. Falls für die Beschwerde die Möglichkeit einer E-Mail genutzt wird, ist in diesem Fall darauf zu achten, dass die Mailadresse der hinweisgebenden Person keine Rückschlüsse auf die Identität zulässt.
Diese Hinweisgeberschutzrichtlinie dient dem Zweck, im Falle der Wahrnehmung von Fehlverhalten oder Verstößen zu unterstützen, Hilfestellung hinsichtlich der Verfahrensweise zu bieten und eine Kontaktperson zu benennen.
Wenn Vertraulichkeit seitens der Hinweisgebenden gewünscht ist, werden alle Anstrengungen unternommen, die Identität vertraulich zu halten. Es kann aber in der Natur einer erteilten Information liegen oder auch durch die Notwendigkeit weiterer Nachforschungen bedingt sein, dass die Identität bekannt wird. In solchen Fällen wird mit den hinweisgebenden Personen vorab, noch bevor weitere Schritte erfolgen, besprochen, welche Auswirkungen der Fall auf die Vertraulichkeit haben kann.
Der SkF Ga.-Pa. wird allen Meldungen über Fehlverhalten bzw. Verstöße ernsthaft nachgehen. Hinweisgebende Personen sind geschützt davor, dass ihre Beschwerden zu Benachteiligungen führen. Mitarbeitende, die das beschriebene Verfahren nutzen, müssen keine Disziplinarmaßnahmen oder ungerechte Behandlung befürchten, selbst wenn sich ihre Hinweise als unbegründet erweisen sollten. Allerdings behält sich der SkF Ga.-Pa. die Möglichkeit vor, disziplinarisch oder juristisch gegen Hinweisgebende vorzugehen, wenn diese wissentlich falsche Angaben machen.