Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG)

Als Betreuungsverein übernehmen wir auf der Grundlage einer gerichtlichen Anordnung nach §1896 BGB Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz. Wir unterstützen die Betreuten in den bestellten Aufgabenkreisen.

Rechtliche Betreuung, was ist das?

 

Wenn Sie mit Dingen, die zu erledigen sind, nicht mehr zurecht kommen, weil Sie

  • psychisch erkrankt sind,
  • an einer Suchterkrankung leiden,
  • geistig oder körperlich beeinträchtigt sind,
  • durch ihr Alter Schwierigkeiten haben.

und andere mögliche Hilfen nicht genügen, können Sie über das Betreuungsgericht eine Rechtliche Betreuung an die Seite gestellt bekommen § 1896 BGB). Was eine Rechtliche Betreuung überhaupt ist, erklärt auch dieses Video, das der Dachverband DCV, SKM und SkF für alle Verbände erstellt hat.

Wer kann das übernehmen?

Ehrenamtliche:
In den meisten Fällen übernehmen nahe Verwandte diese Aufgabe. Ehrenamtliche sind ebenfalls bereit, das Amt der BetreuerIn zu übernehmen. Sie werden durch den SkF-Betreuungsverein unterstützt.

Berufliche BetreuerInnen:
Die MitarbeiterInnen des SkF-Beteuungsvereins mit sozialpädagogischer Ausbidung übernehmen als VereinsbetreuerInnen hauptberuflich diese Aufgaben. Zudem gibt es auch freiberufliche Rechliche BetreuerInnen, wie z. B. RechtsanwältInnen.

Welche Aufgaben haben BetreuerInnen?


Sie unterstützen oder vertreten Betreute, je nach nötigen und festgelegten Aufgabenkreisen. Mögliche Aufgabenkreise wären z. B.:

  • Sorge für die Gesundheit
  • Bank- und Vermögensangelegenheiten
  • Regelung von Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden

Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche handeln die BetreuerInnen zu Ihrem Wohl. Dafür ist auch ein persönlicher Kontakt erforderlich. Eine Rechtliche Betreuung ist jedoch nicht mit einer sozialen Betreuung, einer Pflegefachkraft oder einer Haushaltshilfe zu verwechseln.

Was kostet eine Rechtliche Betreuung?

Es entstehen Kosten für das Betreuungsverfahren und geringe jährliche Gerichtsgebühren. Bei hauptamtlichen BetreuerInnen kommt eine pauschalisierte Vergütung von zwei bis max. 8,5 Stunden pro Monat hinzu. Wem diese Ausgaben aus eigenen Mitteln nicht möglich sind, der wird durch die Staatskasse unterstützt. Ehrenamtlichen BetreuerInnen steht eine jährliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 400,00 € zu.