Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtOG)

Betreuungsvereine übernehmen im Betreuungswesen eine wichtige Aufgabe.

Was bedeutet Betreuungsverein?

Als Betreuungsverein übernehmen wir Rechtliche Betreuungen auf Grundlage einer Entscheidung des Betreuungsgerichts (§ 1814 ff. BGB).

Wir unterstützen und vertreten betreute Personen in den Bereichen, für die eine Rechtliche Betreuung erforderlich ist.

Welche Aufgaben hat der Betreuungsverein?

Der Betreuungsverein des SkF gewinnt, begleitet und unterstützt Menschen, die eine Rechtliche Betreuung ehrenamtlich übernehmen möchten.

Dazu gehören:

  • die Einführung in das Ehrenamt,
  • persönliche Beratung,
  • fachliche Begleitung und
  • Fortbildungen.

Außerdem informieren wir zu den Themen Vorsorge, Unfall, Krankheit und Alter. Dazu bieten wir Vorträge, persönliche Beratungen und Informationsmaterialien an.

Die hauptamtlichen Mitarbeitenden des Betreuungsvereins verfügen über eine sozialpädagogische oder vergleichbare Hochschulausbildung. Sie übernehmen auch selbst Rechtliche Betreuungen.

Der Betreuungsverein wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.