Welche Aufgaben übernehmen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer? Wie wird eine Betreuung eingerichtet und wie kann ich für den Ernstfall vorsorgen? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Wenn Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, weil Sie
und andere Hilfen nicht ausreichen, kann das Betreuungsgericht eine Rechtliche Betreuung einrichten (§ 1896 BGB).
Das folgende Video erklärt die wichtigsten Informationen einfach und verständlich. Es wurde von den Fachverbänden des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und dem Katholischen Verband für soziale Dienste in Deutschland (SkM), sowie dem Caritasverband (DCV) erstellt: Link zum Video.
In vielen Fällen übernehmen Angehörige oder andere nahestehende Personen die Rechtliche Betreuung.
Auch ehrenamtlich Engagierte können diese Aufgabe übernehmen. Sie werden dabei vom Betreuungsverein des SkF begleitet und unterstützt.
Berufliche Betreuerinnen und Betreuer übernehmen diese Aufgabe hauptberuflich. Im Betreuungsverein des SkF sind dafür Mitarbeitende mit sozialpädagogischer Qualifikation tätig.
Darüber hinaus gibt es selbstständig tätige berufliche Betreuerinnen und Betreuer, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Rechtlich Betreuende unterstützen oder vertreten betreute Personen in den Aufgabenbereichen, die das Betreuungsgericht festgelegt hat.
Dazu können zum Beispiel gehören:
Sie handeln im Rahmen ihrer Aufgaben und berücksichtigen dabei die Wünsche der betreuten Person. Dafür ist ein regelmäßiger persönlicher Kontakt wichtig. Eine Rechtliche Betreuung ersetzt jedoch keine soziale Betreuung, keine Pflege und keine Haushaltshilfe.
Für das Betreuungsverfahren können Gerichtsgebühren anfallen.
Wird die Rechtliche Betreuung von einer beruflichen Betreuerin oder einem beruflichen Betreuer übernommen, entstehen zusätzlich Betreuungskosten. Diese werden pauschal berechnet.
Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, können die Kosten ganz oder teilweise von der Staatskasse übernommen werden.
Ehrenamtlich Betreuende erhalten auf Wunsch eine jährliche Aufwandsentschädigung von derzeit 400 Euro.
Sie können einen Termin zur Unterstützung und Beratung bei Fragen zur rechtlichen Betreuung über die Onlineberatung der Caritas hier ausmachen (bitte Link klicken)

Der Betreuungsverein wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.