Wann wir Sie in der WG für psychisch Kranke aufnehmen können:

Unsere Wohngemeinschaft ist geeignet, wenn Sie

  • eine psychische Erkrankung haben oder sich ein einer psychischen Krise befinden
  • Beratung, Unterstützung und Anleitung in Ihrem Alltag benötigen
  • eine Lebensperspektive für sich suchen

Wir setzen voraus, dass sie...

  • ...sich nicht in einer akuten psychotischen Phase befinden
  • ...nicht akut drogen- und alkoholsüchtig sind
  • ...sich auf ein Leben in der WG einlassen.

Notwendig für die Aufnahme sind:

  • ein Vorstellungsgespräch
  • ein ärztlicher Bericht
  • ein Sozialbericht
  • Antragsstellung beim Bezirk Oberbayern oder einem anderen zuständigen Kostenträger nach § 53 ff. SGB XII
  • ggf. Antrag beim Jobcenter zur Kostenübenahme der Hilfe zum Lebensunterhalt