Bedingungen für die Aufnahme in der WG

Unsere Wohngemeinschaft ist für Menschen geeignet, die

  • eine psychische Erkrankung haben oder sich in einer psychischen Krise befinden
  • Beratung, Unterstützung und Anleitung im Alltag benötigen
  • eine Lebensperspektive für sich suchen

Wir setzen voraus, dass Menschen, die in unserer Wohngemeinschaft leben möchten

  • sich nicht in einer akuten psychotischen Phase befinden
  • nicht akut drogen- oder alkoholsüchtig sind
  • sich auf das Leben in der Wohngemeinschaft einlassen können
Notwendig für die Aufnahme sind:
  1. Ein Vorstellungsgespräch
  2. Ein ärztlicher Bericht
  3. Ein Sozialbericht
  4. Eine Antragsstellung beim Bezirk Oberbayern oder einem anderen zuständigen Kostenträger nach § 53 ff. SGB XII
  5. Gegebenenfalls ein Antrag beim Jobcenter zur Kostenübernahme der Hilfe zum Lebensunterhalt

"Wir freuen uns, Sie in unserer Wohngemeinschaft willkommen zu heißen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind."