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Resolution zur Förderung des Ehrenamts in der Rechtlichen Betreuung in Bayern

9.05.2012

Spürbare Anhebung der staatlichen Förderung für Querschnitt- saufgaben der Betreuungsvereine dringend erforderlich!


Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern und der Lebenshilfe Landesverband Bayern bitten nachdrücklich um die Erhöhung der Querschnittsförderung der Betreuungsvereine.

Betreuungsvereine haben den gesetzlichen Auftrag, sich planmäßig um die Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen sowie sie durch Fortbildung und Beratung zu unterstützen. Zudem informieren Betreuungsvereine in Veranstaltungen und Einzelgesprächen gezielt über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Betreuungen. Gerade bei Angehörigen findet dieses Angebot große Resonanz.

Um ihrem gesetzlichen Auftrag der Querschnittsarbeit nachkommen
zu können, benötigen die Betreuungsvereine entsprechende Ressourcen. Diese stellt der Freistaat Bayern leider nicht zur Verfügung. Die staatliche Förderung der Querschnittsarbeit stagniert seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau (zuletzt für das Jahr 2011 297.250 € für 94 Betreuungsvereine der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern und der Lebenshilfe Landesverband Bayern).
Bayern steht mit einer Förderung von 1,76 € pro betreuter Person im Jahr 2010 im Bundesvergleich leider auf dem vorletzten Platz.

Die Gesamtkosten der Rechtlichen Betreuung sind in Bayern in den letzten Jahren von 2004 bis 2009 um 56 % auf insgesamt über 85 Mio. € gestiegen. Durch den demografischen Wandel, die Zunahme dementiell und psychisch erkrankter Menschen, die familiäre Vereinzelung usw. wird der Bedarf auch in Zukunft kontinuierlich ansteigen. Eine breite Diskussion über das schwierige Thema der Betreuungsvermeidung ist in Bayern dringend erforderlich.

Für die Betreuungsvereine in Bayern ist die gebotene und gesellschaftlich notwendige Querschnittsarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht leistbar. Sie sind gezwungen, mehr und mehr berufliche Betreuungen zu übernehmen um finanziell zu bestehen. So können potentielle Ehrenamtliche nicht gewonnen werden, bereits tätige Ehrenamtliche geben mangels kontinuierlicher Begleitung vorzeitig auf, in schwierigen Fällen muss eine berufliche - und damit kostspieligere - Betreuung eingerichtet werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern und der Lebenshilfe Landesverband Bayern haben bereits mit ihrem Schreiben vom 07.10.2010 auf die schwierige Situation der Betreuungsvereine hingewiesen. Es ist vielfach erklärter Wille der Staatsregierung, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und die UN- Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine in Bayern ist ein Bereich, der sich zur Umsetzung beider Ziele anbietet. Hierfür ist eine spürbare Erhöhung der Mittel dringend erforderlich.

Wir fordern daher um eine erhebliche Aufstockung der Fördermittel für den Bereich der Querschnittsarbeit. Zudem halten wir einen zukunftsweisenden Um- und Ausbau dieses Arbeitsfeldes durch den Freistaat Bayern für unerlässlich.

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